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Tipp

Stromrechnung prüfen: 4 Fehler die Sie bares Geld kosten

Von Ralf Rösemann · Lesezeit: 4 Min.

Das Wichtigste in Kürze: Laut Verbraucherzentralen enthält jede zehnte Strom- und Gasrechnung in Deutschland einen Fehler. Die meisten werden nie entdeckt, weil Verbraucher ihre Rechnung nicht systematisch prüfen.

Warum lohnt sich das Prüfen der Abrechnung?

Die meisten Menschen schauen auf den Endbetrag einer Strom- oder Gasrechnung und überweisen ihn, ohne tiefer zu schauen. Das ist verständlich, denn diese Abrechnungen sind oft viele Seiten lang und mit Fachbegriffen gefüllt, die für Laien schwer zu durchschauen sind.

Genau das nutzen Fehler aus, ob sie absichtlich gemacht werden oder versehentlich entstehen. Wer seine Rechnung einmal im Jahr genau unter die Lupe nimmt, kann in vielen Fällen Geld zurückfordern.

Fehler 1: Falscher oder geschätzter Zählerstand

Energieanbieter sind nicht immer in der Lage, Ihren Zähler persönlich abzulesen. In vielen Fällen wird der Verbrauch geschätzt, basierend auf dem Vorjahresverbrauch oder einem Durchschnittswert. Wenn Ihr tatsächlicher Verbrauch aber niedriger war als der Schätzwert, zahlen Sie zu viel.

Was Sie tun können: Lesen Sie Ihren Zähler am Ende des Abrechnungszeitraums selbst ab und vergleichen Sie den Wert mit der Rechnung. Bei einer Abweichung können Sie dem Anbieter Ihren eigenen Zählerstand mitteilen und eine Korrektur verlangen.

Fehler 2: Preiserhöhung nicht korrekt angekündigt

Energieanbieter dürfen ihre Preise erhöhen, aber sie müssen Sie rechtzeitig und schriftlich informieren. Mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten der Erhöhung müssen Sie eine Ankündigung erhalten haben. Außerdem haben Sie in den meisten Fällen ein Sonderkündigungsrecht.

Wurde die Erhöhung erst auf der Jahresabrechnung angekündigt oder gilt sie rückwirkend, ist das unzulässig. In diesem Fall können Sie Widerspruch einlegen und die Differenz zurückfordern.

Fehler 3: Doppelte Kosten bei Umzug oder Anbieterwechsel

Wenn Sie umgezogen sind oder kürzlich den Anbieter gewechselt haben, kommt es manchmal zu überlappenden Abrechnungen. Der alte Anbieter stellt noch eine Endabrechnung, der neue beginnt mit der Grundgebühr, und dazwischen gibt es einen Zeitraum, für den Sie von beiden berechnet werden.

Prüfen Sie in diesem Fall die genauen Zeiträume beider Rechnungen. Überlappungen, bei denen Sie Grundgebühr doppelt zahlen, sind nicht zulässig und müssen korrigiert werden.

Fehler 4: Falsche Tarifeinstufung

Manchmal werden Kunden ohne ihre Kenntnis in einen anderen Tarif umgestuft, zum Beispiel weil ein Aktionstarif abgelaufen ist oder weil der Anbieter sein Produktportfolio umstrukturiert hat. Der neue Tarif ist in den meisten Fällen teurer.

Schauen Sie auf Ihrer Abrechnung, welcher Tarif abgerechnet wurde, und vergleichen Sie das mit dem, was Sie ursprünglich vereinbart haben. Stimmt es nicht überein, legen Sie schriftlich Widerspruch ein.

So gehen Sie beim Prüfen vor

  1. Aktuellen Zählerstand ablesen und notieren
  2. Zählerstand auf der Abrechnung mit dem eigenen Wert vergleichen
  3. Preis je Kilowattstunde mit dem Vertrag vergleichen
  4. Abrechnungszeitraum prüfen, keine Überlappungen
  5. Bei Unklarheiten schriftlich beim Anbieter nachfragen

Wenn Ihnen das zu aufwendig ist oder Sie unsicher sind, was Sie suchen sollen: Ralf Rösemann übernimmt die Prüfung für Sie, kostenlos und ohne Verpflichtung.

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Ralf Rösemann

Energiekostenberater aus Söhlde, seit über 15 Jahren spezialisiert auf Strom- und Gasverträge für Privathaushalte und Unternehmen in Niedersachsen.

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